Anmeldebedingungen

 


Die Hauptanmeldetermine  für das neue Kindergartenjahr finden für das kommende Kindergartenjahr von 8.Jänner 2024 bis 15.Februar 2024 statt.

In dringenden Fällen ist eine Anmeldung auch außerhalb dieses Zeitraumes möglich.

Für die Anmeldung ist folgendes zu berücksichtigen:

  • Die Ersteinschreibung erfolgt nach Terminvereinbarung in den Anmeldewochen vor Ort im Kindergarten.
  • Sie bekommen nach Ablauf der Einschreibfrist ( spätestens Ende März) eine Mitteilung, ob ihr Kind im Kindergarten bzw. KITA einen Platz bekommen hat.
  • Eine Einschreibung ist KEINE Platzzusage.

 

Mitzubringen:

  • Die Versicherungsnummer (E-Card) und den Mutter-Kind-Pass mit der Impfkarte bitte nicht vergessen
  • Bankdaten für die Erteilung einer SEPA - Lastschrift


Voraussetzung für die Aufnahme sind:

  • das vollendete 3. Lebensjahr für den Kindergarten sowie das vollendete 1. Lebensjahr für die Kindertagesstätte/ Krippe, sowie der Schulbesuch des Kindes für den Hort
  • die körperliche und geistige Eignung des Kindes
  • die Anmeldung durch den Erziehungsberechtigen
  • die Vorstellung des Kindes bei der Anmeldung
  • Berufstätigkeit der Eltern
  • die schriftliche Verpflichtung des Erziehungsberechtigten, die Kindergartenordnung einzuhalten
  • Kinder aus Feldkirchen müssen bevorzugt aufgenommen werden.
  • Wenn Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr in den Anmeldewochen angemeldet werden und den Hauptzwohnsitz in der Stadtgemeinde Feldkirchen haben, wird versucht ,diese laut Aufnahmekriterien, bevorzugt aufzunehmen.
  • Kinder mit anderem Hauptwohnsitz (nicht Feldkirchen) bekommen einen  Kindergartenplatz zugeteilt, wenn Plätze frei sind und die zuständige Abteilung der Stadtgemeinde Feldkirchen dies genehmigt.
  • Die Anmeldung ist für alle eingeschriebenen Kinder auf ein Bildungsjahr befristet - d.h. die Anmeldung muss im darauffolgenden Jahr erneut erfolgen!
  • Berufstätige Eltern müssen eine Arbeitszeitbestätigung vorlegen!